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Parallelwährung

Simultanwährung

Auch Simultanwährung, ist die Bezeichnung eines Währungssystems, bei dem Gold- und Silbermünzen nebeneinander umlauffähig waren, was bis ins 19. Jh. durchaus üblich war. Im Gegensatz zur Doppelwährung bestand bei der Parallelwährung kein gesetzlich festgelegtes Wertverhältnis zwischen den Münzen der verschiedenen Edelmetalle. Der Kurs untereinander war nicht starr festgelegt, der Kurs des anderen Metalls schwankte je nach Marktwert. Bei Steuern und Warenpreisen war meist festgelegt, in welchem Metall die Zahlung zu erfolgen hatte. Wenn im Handelsverkehr das Metall zur Bezahlung nicht angegeben war, musste "mit gleicher Münze zurückgezahlt" werden oder es galt die Silbermünze. Gold war in der Regel nur für Handelsmünzen im Großhandel gebräuchlich. Die Parallelwährung war seit dem Mittelalter der Regelfall und bewährte sich bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jh.s, als der Weltmarktpreis für das Silber verfiel. Danach gingen viele Staaten zur Goldwährung über.