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Notenbank

Zur Ausgabe von Banknoten berechtigte Bank. In den meisten Nationalstaaten hat nur eine einzige Bank, die Zentralbank, das Recht, Noten auszugeben. In Deutschland ist es die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt. Am 1. Januar 1994 nahm das Europäische Währungsinstitut (EWI) in Frankfurt a.M. seine Arbeit auf; es war mit der Vorbereitung zur Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) beauftragt. Die künftige Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt a.M. soll den Nationalbanken der an der künftigen Euro-Währung beteiligten Staaten übergeordnet werden und seine Entscheidungen politisch unabhängig treffen.