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Indossament

Bezeichnung für einen auf der Rückseite (ital.: in dosso) eines Wechsels oder Orderpapiers geschriebenen Vermerk, der die auf dem Papier geforderte Leistung auf eine bis dato unbeteiligte Person überträgt. Das Indossament wurde wohl im beginnenden 15. Jh. in Genua entwickelt. Bedeutung im internationalen Zahlungsverkehr erlangte das Indossament in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s an der Neuen Börse in Antwerpen.