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Goldkernwährung

Bezeichnung einer Goldwährung, deren Währungseinheit an den Wert einer Feingoldmenge gebunden ist. Im Gegensatz zur Goldwährung wird hier aber auf den Umlauf von Goldmünzen verzichtet. Wenn der Notenbank eine größere Menge an Banknoten vorgelegt wurde, musste sie in Goldbarren eingelöst werden können, also durch die Goldreserven der Notenbank gedeckt sein. Die Reichsmarkwährung von 1924 ist ein Beispiel für eine Goldkernwährung.