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Geld

Die Frage nach der Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Geldes wurde im Laufe der Geschichte, je nach Entwicklungsstand der Geldwirtschaft und der damit verbundenen Probleme, verschieden beantwortet. Das Geld ist mit der Entwicklung des Tauschverkehrs entstanden und teilt den einseitigen Akt des Naturaltauschs in zwei Akte: den des Kaufs und den des Verkaufs. Damit erleichtert es den Wirtschaftsverkehr zweier Wirtschaftssubjekte untereinander. 
Der Zeitpunkt der Entstehung des Geldes ist unbestimmbar, denn schon im Altertum waren Güter wie Sklaven, Vieh, Muscheln, Felle, Getreide, Salz, Schmuck, Waffen und Metalle umlauf- und absatzfähig. Die Metalle setzten sich durch, vielleicht liegen die Gründe u.a. in der geringen Größe und langen Lagerfähigkeit und der damit verbundenen Eignung als Wertaufbewahrungs- und Wertumlaufmittel. Das Metall wurde zunächst wie eine Ware abgewogen und entwickelte sich über prämonetäre Formen (Gerätegeld) zur Münze, deren Edelmetallgehalt durch Prägung amtlich gewährleistet war. Die Münze setzte sich dann mit den Eroberungen Alexanders des Großen in ganz Eurasien durch und erreichte erst spät den amerikanischen und australischen Kontinent. Obwohl man in China schon im 7. Jh. Geldzeichen in Papierform kannte, setzte sich in Europa das Papiergeld als Bank- und Staatsnote erst im 18. Jh. durch. Zuletzt hatte Gold noch als Deckungsgrundlage gedient, verlor aber mit dem Aufkommen des bargeldlosen Bankgeldverkehrs (Buch-, Giralgeld) immer mehr an Bedeutung.

In neueren Geldtheorien wird Geld als Institution definiert, die bestimmte Dienste leistet. Danach werden vier Funktionen unterschieden, die abhängig vom Entwicklungsstand der Geldwirtschaft unterschiedlich gewichtet wurden: 1. Allgemeines Tauschmittel, das den Tausch von beliebigen Waren gegen eine Entsprechung in Geld ermöglicht. 2. Allgemeiner Wert- und Preismaßstab, der den Wert (Preis) aller Waren in Geld ausdrücken kann. Man unterscheidet zwischen Binnenwert, dem Gradmesser für die Kaufkraft inländischer Güter, und dem Außenwert, der an ausländischen Währungen gemessen wird. 3. Gesetzliches Zahlungsmittel bei Besoldung, Renten usw. Die allgemeine Anerkennung des Geldes als gesetzliches Zahlungsmittel ist schon in der Wortfamilie Geld, gelten, gilt, Geltung, enthalten. 4. Wertmesser, der die Kaufkraft des Geldes innerhalb eines bestimmten Zeitraums angibt. Nach dieser Theorie dient das Geld als Werttransport- und Wertaufbewahrungsmittel.

Nach dem Stoffwert wird vollwertiges (Materialwert entspricht dem Nennwert), unterwertiges und stoffwertloses Geld unterschieden. Nach der Zahlungskraft unterscheidet man Währungsgeld, das in beliebiger Höhe angenommen werden muss, Scheidegeld (Scheidemünzen), das bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe in Zahlung genommen werden muss, und fakultatives Geld (z.B. alte Rentenmark), dessen Annahme nicht verpflichtend ist.
In jüngerer Zeit gibt es neben den rational-ökonomischen Ansätzen kultursoziologische Ansätze, die versuchen, Geld als soziale Kategorie, als Produkt sozialen Handelns zu erklären, das aus den Bedürfnissen gesellschaftlichen Lebens entstanden ist. Dadurch können frühe Geldformen wie Repräsentations- oder Sakralgeld besser erklärt werden oder Zwischenstufen vom sozial-irrationalen Charakter des Geldes bis hin zum rational-wirtschaftlichen entwickelt werden. Häufig beziehen sich diese kultursoziologischen Ansätze auf ethnologische Untersuchungen, die den mythisch-magischen Charakter von Geldgütern zeigen.