Goldmark
Kein Zahlungsmittel, sondern Rechnungseinheit. Das Gesetz über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. 12. 1871 schuf die ersten Reichsmünzen: 10- und 20-Markstücke in Gold, wobei gleichzeitig die Rechnungseinheit Mark in 100 Pfennige eingeteilt wurde (Dezimalsystem). Die neuen Reichsgoldmünzen enthielten 3,584 g bzw. 7,168 g Feingold und bestanden aus 90% Gold und 10% Kupfer. Das Münzgesetz 1873 brachte die Reichsgoldwährung. Als dann 1914 die Reichsgoldmünzen aus dem Umlauf gezogen wurden, war es üblich, die Preise hochwertiger Waren in Goldmark anzugeben. In der alten Relation Gold zu Mark wurde die Goldmark nach der Hyperinflation (1923) als Recheneinheit eingeführt (Reichsmark = Goldmark). Reichsgoldmünzen wurden nun nicht mehr geprägt, der Besitzer einer Reichsmark hatte keinen Anspruch auf Einlösung in Gold.