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Gevierter Wappenschild

Eine Kombination aus gespaltenem und geteiltem Wappenschild mit mindestens zwei heraldischen Farben. Der Schild muss durch eine Spaltungslinie und eine Teilungslinie so quadriert werden, dass die beiden oberen Felder genau gleich groß sind; dasselbe Größenverhältnis gilt auch für die beiden unteren Felder. Die oberen müssen ungefähr gleich groß sein wie die unteren Felder. Die Blasonierung beginnt im oberen Feld (heraldisch) rechts.