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Genius

Römischer Schutzgeist, der den Geist eines menschlichen Einzelwesens oder einer Gemeinschaft begleitet bzw. einen Ort beschützt. Seit Nero (54-68 v. Chr.) kommt der Genius als halbnackter oder ganz unbekleideter Jüngling auf Geprägen der römischen Kaiserzeit bis in die konstantinische Zeit im 4. Jh. v. Chr. vor. Eine nähere Bestimmung erfährt er erst durch eine Beifügung (im Genitiv) als Schutzgeist des Augustus (Genius Augusti), des Cäsaren (Caesaris), des Herrschers (imperatoris), des römischen Volkes (populi Romani), des Militärs (exercitus) oder Britanni(ae) u.a. Seine Attribute sind Füllhorn(Cornucopia), Zepter, Patera, Zweig, Schale oder Sol- bzw. Serapiskopf über Altar oder Thymiaterion, auf dem Kopf trägt er manchmal den Polos oder den Strahlenkranz. Am häufigsten kommt der Genius auf Münzen der Tetrarchie in der ersten Hälfte des 4. Jh.s vor, überwiegend als Genius populi Romani. 
In der Moderne hat sich die Bedeutung des Wortes Genius gewandelt, im Sinne von höchster schöpferischer Begabung, wie es in der frz. Bezeichnung Genie (von Genius abgeleitet) enthalten ist. In diesem Sinn ist der Genius der Französischen Revolution als Verfasser der republikanischen Verfassung (frz. Constitution) auf Geprägen vom Typ Constitutionnel aus der frühen Zeit der französischen Revolution dargestellt.

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Darstellung des Genius auf Ecu de 6 livres 1792