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Gemeinschaftsmünzen

Sammelbezeichnung für Münzen, die von mehreren Münzherren gemeinschaftlich ausgegeben wurden. Im weiteren Sinn versteht man darunter Münzen, die nach einem gemeinsamen Münzfuß geprägt sind. Die nach dem Konstanzer Vertrag von 1240 geprägten Bodenseebrakteaten tragen beispielsweise als Zeichen des gemeinsamen Münzfußes Vierecke und Kreuze. Gemeinschaftsmünzen im engeren Sinn zeigen ein gemeinschaftliches Gepräge, auf dem auch die Namen und Wappen der betreffenden Vertragspartner zu sehen sind. Der rheinische Goldgulden und der Albus trugen seit 1386 als Vereinsmünzen der vier rheinischen Kurfürsten (Köln, Mainz, Trier und Pfalz) in wechselnder Anordnung die Wappen der Verbündeten.
Es gibt auch einige Zwischenformen, wie die Münzen des Rappenmünzbundes, die durch gemeinsame Formen gekennzeichnet sind: zunächst eckige Hohlpfennige und später seit 1425 Rundmünzen mit Perlrand, deren Gepräge aber das Hoheitszeichen der einzelnen Münzstände trug. Interessant ist die Entwicklung der Münzen des Wendischen Münzvereins seit 1379. Die Witten, Dreilinge und Sechslinge der Hansestädte haben neben dem Münzfuß kleine Abzeichen (Stern, Rund im Kreuz) gemeinsam. Erst mit der Prägung des Doppelschillings (1492) und mit den Stücken der Lübischen Mark (1502) ging der Münzverein zu Gemeinschaftsmünzen über, die alle vier Wappen der beteiligten Städte zeigen. Siehe auch Münzvereine.