Dreipfenniggröschlein
Sächsische Viertelgroschen zu 3 Pfennig aus Billon, nach der sächsischen Münzordnung vom 20. Januar 1534 als fester Bestandteil in die Nominalkette integriert. Das Dreipfenniggröschlein fand dann als Dreier Verbreitung über weite Gebiete Deutschlands.