Das große Münzen-Lexikon

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Falschmünzerei

Illegale und strafbare Nachahmung von gesetzlich geltenden Zahlungsmitteln, im Gegensatz zur Herstellung von historischen Münzen zum Nachteil des Sammlers (siehe  Münzfälschung). Die Falschmünzerei ist so alt wie das Geld und wurde schon in Gesetzen des athenischen Gesetzgebers Solon (594-560 v.Chr.) und von den römischen Kaisern unter drastische Strafen gestellt. In der Antike wurde die Falschmünzerei hauptsächlich in Form von Nachgüssen unter Gewichtsverminderung und Verwendung unedler Metalle betrieben. Vor allem während der Wirtschafts- und Geldkrisen im dritten Jh. n.Chr. wurden Falschmünzerförmchen aus Ton zu Batterien zusammengestellt, mit denen Fälschungen aus Blei-Zinn-Silber-Legierungen hergestellt wurden. Da sich aber das Metall nicht so gut erhalten hat wie die Edelmetalle der Originale, sind solche Fälschungen für den Sammler leicht erkennbar. Im Mittelalter und in der Neuzeit wurde den Münzen aus unedlen Metallen oftmals das giftige Halbmetall Arsen zugesetzt, das den Silberglanz der Fälschungen bewirkte. Auch die Feuerversilberung und die  Feuervergoldung kamen zur Anwendung, ebenso wie die Plattierung. Mit dem Aufkommen des Papiergelds begann auch dessen Fälschung ("Blüten"). Sogar schon die  Assignaten der Französischen Revolution wurden in großen Mengen gefälscht, obwohl sie ständig an Wert verloren.
Die vielleicht größte Falschmünzerwerkstatt der Geschichte im englischen Birmingham ahmte Münzen des europäischen Festlands in verschlechtertem Münzfuß nach, die dann durch den Handel auf dem Kontinent in Umlauf gebracht wurden. Diese staatlich gedeckte Falschmünzerei blieb ebenso unbestraft wie die Herstellung der  Ephraimiten unter dem preußischen König Friedrich dem Großen. 
Im Mittelalter und der frühen Neuzeit wurde Falschmünzerei mit grausamen Strafen geahndet. Das Beschneiden des Münzrands oder das Befeilen wurde z.B. mit Abhacken der Hand bestraft. Die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532 sah den Verbrennungstod für den Fälscher vor, auch das Sieden in Öl war eine durchaus übliche Bestrafung. Die Falschmünzerei wurde nicht als Delikt gegen den Geldverkehr wie heute, sondern als Angriff auf die Münzhoheit des Münzherren und damit als Majestätsbeleidigung gesehen. Erst unter dem Einfluss der Aufklärung im 18. Jh. setzten sich Freiheitsstrafen durch. Heute wird die Geldfälschung und die Verfälschung von Geld in Deutschland mit Freiheitsstrafen von 2 bis 15 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafen geahndet. Für das Inverkehrbringen und Abschieben von Falschgeld wird eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren verhängt.

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